Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - für Inhouse Veranstaltungen

Leistungen der Inhouse-Veranstaltung

stagement® führt für Sie die in einem Inhouse-Angebot näher bezeichnete Veranstaltung (Seminar, Tagung, Workshop, etc.) durch. Unsere Leistungen bestehen aus Konzeption, Vorbereitung und fachlicher Durchführung der jeweiligen Schulung, sowie der Bereitstellung der Seminarunterlagen. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, sind Kosten für die Tagungstechnik, den Schulungsraum und weitere Hotelkosten im Angebot nicht enthalten.

Verbindliche Veranstaltungsbuchung

Nach Ihrer Auftragserteilung erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung, die Sie an uns unterschrieben zurücksenden. Damit liegt eine verbindliche Veranstaltungsbuchung vor. 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bekommen Sie alle weiteren Informationen und Unterlagen zur Veranstaltung zugesandt.

Honorare & Veranstaltungskosten

Pro Veranstaltungstag wird ein Tageshonorar zzgl. der gesetzl. MwSt. und anfallender Fahrt- und Übernachtungskosten für die /den Trainer:in vereinbart. Weitergehende Leistungen (z.B. umfassende Vorbereitungsgespräche, Vorbereitungsarbeiten, Workshopkonzeptionen) werden gesondert vereinbart.

Veranstaltungsdurchführung: Organisation Schulungsraum, Technik und Vorbereitung

Die Organisation eines geeigneten Schulungsraums bei Inhouse-Veranstaltungen erfolgt - wenn nicht anderes vereinbart - durch den Auftraggeber. Die genauen Anforderungen an die Tagungstechnik teilen wir Ihnen nach der Auftragsbestätigung schriftlich mit. Um eine passgenaue Schulung zu ermöglichen, stellen Sie bitte dem/der Trainer:in alle für die Schulung notwendigen Informationen zur Verfügung.

Anzahl der Teilnehmenden

Die Anzahl der Teilnehmenden in einem Inhouse Seminar oder einem Inhouse Workshop wird zwischen dem Auftraggeber und stagement in der Auftragsbestätigung vereinbart. Wenn darüber hinaus zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Auftraggebers weitere Teilnehmende nachgebucht werden sollen, muss das mit stagement und dem/der ausführenden Trainer*in abgestimmt werden. stagement ist berechtigt zusätzliche Seminargebühren pro teilnehmende Person zu erheben. Die Höhe dieser evtl. zusätzlichen Gebühr wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Stornierung / Seminarabsage

Sollten Sie gezwungen sein, Ihre bereits gebuchte Inhouse-Veranstaltung zu stornieren, bitten wir Sie um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung (z.B. per Fax oder E-Mail).

Eine schriftliche Stornierung bis 6 Wochen (42 Kalendertage) vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei.

Bei einer schriftlichen Stornierung ab 41 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn entstehen Ihnen Stornierungskosten in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtkosten laut Auftragsbestätigung.

Bei einer Stornierung ab 3 Wochen (21 Kalendertage) vor Veranstaltungsbeginn ist stagement berechtigt, die volle Inhouse-Veranstaltungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Anstatt einer Stornierung der Veranstaltung besteht für Sie die Möglichkeit mit stagement einen Ersatztermin zu vereinbaren. Hierbei fallen 25% Storno- und Bearbeitungskosten der Gesamtkosten laut Auftragsbestätigung an.

Inhouse-Veranstaltungen in einem von stagement® organisierten Hotel

Falls die Inhouse-Veranstaltung in einem von stagement® organisierten Hotel stattfindet, fallen neben der Trainergebühr zusätzlich die Kosten für die Hoteltagungspauschale (Tagungs- und Pausengetränken, Snacks sowie Mittagessen, ggfs. Abendessen) und ggfs. Kosten für Ihre Unterkunft an. Wir weisen Sie darauf hin, dass Hotel-Stornokosten (nach den Stornierungsbedingungen des jeweiligen Hotels) anfallen können, wenn Sie das Seminar absagen oder nicht erscheinen.

Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Im Bedarfsfall (z.B. wegen Krankheit) ist stagement berechtigt, den/die zunächst vorgesehene/n Trainer:in durch eine/n gleichqualifizierte/n Trainer:in zu ersetzen.

Haftung bei Unfällen

Die Teilnahme an einer Inhouse-Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Veranstaltungszeiten sind die Teilnehmenden über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Seminarveranstalters im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung. Der Institutsleiter und die Trainer*innen haften nicht bei Unfällen, Personenschäden, Beschädigungen und Diebstahl oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen.

Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Verwaltungssitz. Der Verwaltungssitz der stagement ist Elmshorn.

Datenschutz

stagement kommt ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Datenschutz nach. Bei stagement und Unternehmen, die mit stagement verbunden sind, werden gespeicherte personenbezogene Daten nicht an andere Unternehmen weitergegeben.

Alle Daten werden entsprechend der DSGVO 2018 verarbeitet.

 

Stand 01.03.2025 – Bokholt-Hanredder